Stadt Köln - Verbote an den stillen Feiertagen im November
Die Stadt Köln weist darauf hin, dass an den so genannten stillen Feiertagen im November, dies sind der 1. November 2014 (Allerheiligen), der 16. November (Volkstrauertag) und der 23. November (Totensonntag), die Vorschriften des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu beachten sind. Die Hinweise dürften insbesondere für potenzielle Veranstalter von Interesse sein, die im November den Betrieb von Märkten und Unterhaltungsveranstaltungen oder sonstige öffentliche Darbietungen planen. An Allerheiligen (1. November) und am Totensonntag (23. November) sind zwischen 5 und 18 Uhr Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen (einschließlich gewerblicher Tausch- oder Verkaufsstände bei Züchterausstellungen) sowie...



