Erlaubnisse und Verbote für die Tage vor Ostern - Ordnungsamt weist auf besondere Regelungen des Feiertagsgesetzes NW hin

Das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln weist auf die besonderen Veranstaltungsverbote des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen für Gründonnerstag, 18. April 2019 und Karfreitag, 19. April 2019 bis Karsamstag, 20. April 2019 hin.
Am Karfreitag, der für die christlichen Kirchen zu den herausragenden stillen Feiertagen zählt und bereits für den Vorabend des Karfreitags (Gründonnerstag) gelten besondere Vorschriften des Feiertagsgesetzes. Am Gründonnerstag sind ab 18 Uhr alle öffentlichen Tanzveranstaltungen verboten.
Am Karfreitag von 0 Uhr bis Karsamstag 6 Uhr sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, sportliche Veranstaltungen...




