Ungarische Regierung verletzt mit NGO-Gesetz Menschenrechte - Amnesty-Statement zum Gutachten des EuGH
BERLIN, 14.01.2020 – Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof ist der Ansicht, dass das ungarische Gesetz zur Einschränkung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen gegen EU-Recht verstößt und Grundrechte unrechtmäßig einschränkt. Das geht aus den heute vorgelegten Schlussanträgen des Generalanwalts hervor. Dazu erklärt Janine Uhlmannsiek, Expertin für Europa und Zentralasien bei Amnesty International in Deutschland:
„Das Gesetz verfolgt allein das Ziel, die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen in Ungarn zu behindern und zu diskreditieren. Kritische Stimmen sollen eingeschüchtert werden. Die ungarische Regierung verletzt mit dem Gesetz die Grundwerte der Europäischen Union und ignoriert grundlegende Freiheits- und...