Ab 1. März 2025 gilt die neue Bewohnerparkgebührenordnung
Kosten für Parkausweise sind zukünftig abhängig von der Fahrzeuglänge
Die Stadt Köln setzt plangemäß zum 1. März 2025 eine neue Bewohnerparkgebührenordnung in Kraft, die erstmals eine Staffelung der Gebührenhöhe für Bewohnerparkausweise vorsieht. Die Jahresgebühr beträgt zukünftig in Abhängigkeit von der Fahrzeuglänge 100 bis 120 Euro. Die neue Bewohnerparkgebührenordnung wurde im Rat im Dezember 2023 beschlossen und am 11. Januar 2024 öffentlich bekanntgemacht.
Damit wird die übergangsweise zum 1. Oktober 2024 eingeführte Bewohnerparkgebührenordnung abgelöst, die eine Jahresgebühr von 100 Euro unabhängig von der Fahrzeuglänge vorsieht. Diese Übergangsregelung wurde getroffen, da die notwendige technische und organisatorische Anpassung zur Gebührendifferenzierung nach Fahrzeuglänge einen zeitlichen Vorlauf benötigte.
Zukünftige Bewohnerparkgebühren
Für Fahrzeuge mit einer Länge bis maximal 4.109 Millimeter sind 100 Euro jährlich zu entrichten, für Fahrzeuge mit einer Länge über 4.709 Millimeter beträgt die Jahresgebühr 120 Euro. Für alle Fahrzeuge, die zwischen diesen Längenmaßen liegen, sind im Jahr 110 Euro zu zahlen.
Ausnahmegenehmigungen bestehen fort
Die nach § 46 StVO erteilten Ausnahmegenehmigungen (Parkerleichterungen für Handwerker*innen, Hebammen, Pflegedienste, Ärzt*innen oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen) sind von der Gebührenanpassung nicht betroffen.
Allgemeine Informationen zum Bewohnerparken
Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Robert Baumanns