TKG-Novelle: Umlagefähigkeit für Breitbandnetze erhalten!

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  • Wahlfreiheit für Mieter erfordert keine Abschaffung der Umlagefähigkeit
  • Bestandsschutz für existierende Anlagen sicherstellen
  • Umlagefähigkeit für den Glasfaserausbau nutzbar machen

Köln/Berlin – 29. Januar 2021: In erster Lesung hat der Bundestag heute den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts diskutiert. Dieser sieht unter anderem vor, die mietrechtliche Umlagefähigkeit der Betriebskosten von Inhaus-Breitbandnetzen abzuschaffen, um die Wahlfreiheit der Mieter bei der TV-Versorgung zu sichern. Die heutige Debatte im Bundestag hat deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber noch Diskussionsbedarf zu diesen Punkten sieht. Sowohl die SPD als auch die FDP äußerten Bedenken gegenüber den Vorschlägen der Bundesregierung.

Aus Sicht des Breitbandverbands ANGA ist eine Abschaffung der Umlagefähigkeit nicht erforderlich, denn Mieter könnten nach dem Gesetzentwurf künftig ohnehin frei entscheiden, ob sie nach Ablauf bestimmter Fristen den TV-Empfang über das Inhaus-Breitbandnetz beenden wollen. „Dieses Beendigungsrecht sichert eine volle Wahlfreiheit für Mieter“, so ANGA-Präsident Thomas Braun, „die vorgeschlagene komplette Streichung der Umlagefähigkeit schießt daher weit über das Ziel hinaus.“

Thomas Braun fordert die Mitglieder des Bundestags auf, in jedem Fall aber bestehende Verträge zu schützen: „Die Umlagefähigkeit ist ein zentrales Instrument für die Finanzierung des Netzausbaus in den Häusern. Eine Streichung ohne angemessenen Bestandsschutz würde gerade den Unternehmen die wirtschaftliche Grundlage entziehen, die in den letzten Jahren in den Ausbau von Gigabit- und Glasfasernetzen investiert haben.“ Die vorgesehene kurze Übergangsfrist für existierende Anlagen von nur zwei Jahren würde die Finanzierung bereits getätigter Investitionen massiv gefährden. Schlimmstenfalls könnte das die betroffenen Unternehmen in eine existenzbedrohende Schieflage bringen. Erforderlich wäre daher laut Braun jedenfalls ein Bestandsschutz für existierende Anlagen von mindestens sieben Jahren.

Die ANGA regt an, die Umlagefähigkeit zumindest für die Zukunft für Investitionen in neue Glasfasernetze zu erhalten. „Mehr als 80 Prozent der existierenden Glasfaser-Ausbauprojekte unserer regionalen Anbieter basieren auf der Umlagefähigkeit,“ so Braun. „Wir sollten dieses Potenzial auch künftig nutzen, um den Ausbau schneller Netze in den Häusern mit voller Kraft voranzutreiben.“

 

Quelle: www.anga.de

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