Land NRW genehmigt digitale Kontaktnachverfolgung

railslove f4d1318dfbfdc4ace68c4a140a2dd54aZum 30.05.20 tritt in NRW eine zusätzliche Verordnung in Kraft - ein Schritt Richtung Digitalisierung. Gastronomiebetrieben und anderen Betrieben, die verpflichtet sind Kontaktlisten gemäß Coronaschutzverordnung zu erstellen, ist es ab Samstag offiziell gestattet eine digitale Lösung zu verwenden.

Durch diesen Zusatz schaffen die Verantwortlichen nicht nur Rechtssicherheit, auch kann die Kommunikation mit den Gesundheitsämtern schneller erfolgen. Der Arbeitsalltag, momentan geprägt von organisatorischem Mehraufwand durch Hygiene-Anforderungen und Abstandsregelungen, wird erleichtert, da mit einer App das Ausdrucken und Aufbewahren von Listen wegfällt. Die Gäste brauchen nicht zu befürchten, dass ihre Daten versehentlich offen zugänglich in den Räumlichkeiten der Gastronomie liegen, der Angabe von Falschinformationen kann so ebenfalls vorgebeugt werden.

Eine Lösung bietet hier u.a. die App von recover, Restaurant-Gäste können per QR-Code einchecken und ihre Daten sind dabei DSGVO- konform geschützt. Der Verband Kölner Clubs und Veranstalter e.V. unterstützt die App „weil es den Betrieben hilft, die aktuelle Landesverordnung unkompliziert, kontaktfrei und vor allem datenschutzkonform für unsere Gäste umzusetzen.“ Kooperationspartner sind die Klubkomm und IG Kölner Gastronomie. Für die Gastronomielandschaft in NRW können mit der Verordnung zeitgemäße Lösungen eingebunden werden – auch und besonders im Interesse der Gäste.

Quelle: www.railslove.com

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