Urteil zum Betreuungsgeld
Jugenddezernentin Dr. Klein: „Kita-Ausbau behält absolute Priorität“
Mit Urteil vom heutigen Tage (21. Juli 2015) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass nicht der Bund für die Verabschiedung des Gesetzes zum Betreuungsgeld zuständig ist, sondern die Länder. Der Bund hätte das Gesetz nicht einführen dürfen, damit ist es verfassungswidrig. Nunmehr müssen die Länder entscheiden, ob sie ein Betreuungsgeld per Landesgesetz einführen möchten.
Das Gericht hat keine Übergangsfrist für die