Weitere Maßnahmen gegen illegales Rasen in Köln - Arbeitsgruppe der Unfallkommission legt weiteres Vorgehen fest

raser

Unter dem Motto "Null Toleranz für Raser" wurden auf Einladung von Stadtdirektor Guido Kahlen in dieser Woche die Gespräche zwischen der Polizei Köln und Vertretern städtischer Ämter sowie weiterer Institutionen fortgesetzt. Dabei wurden die bisherigen Ergebnisse aus dem verschärften Maßnahmenpaket gegen illegales Rasen auf Kölns Straßen besprochen und beurteilt sowie neue konkrete Vorhaben festgelegt.

Stadtdirektor Kahlen:

Insgesamt können wir feststellen, dass die Raserei auf Kölns Straßen die Bürgerinnen und Bürger sehr berührt. Sowohl bei der Polizei als auch bei der Stadtverwaltung, insbesondere auch in den sozialen Netzwerken, sind viele Reaktionen zu verzeichnen. Die tödlichen Unfälle aus jüngster Zeit, die alle mit nicht angepasster Geschwindigkeit im Zusammenhang stehen, werden offensichtlich zu einem noch sensibleren Umgang mit diesem Thema führen. Wir wollen mit unseren Maßnahmen erheblich zu einem Rückgang von Raserzahlen und möglichen Auswirkungen von Raserei beitragen.

Martin Lotz, Leiter der Direktion Verkehr bei der Polizei Köln:

Unsere ersten Maßnahmen haben bereits zu spürbaren Ergebnissen geführt. Seit Anfang Mai hat die Ermittlungsgruppe "Rennen" bereits 20 Berichte zur Überprüfung der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs dem Straßenverkehrsamt vorgelegt. Weiterhin wurden 26 Fahrzeuge sichergestellt, bei denen meine Mitarbeiter die Verkehrstauglichkeit in Frage stellen. 122 Fahrzeugführer müssen in Folge unserer Maßnahmen zudem noch mit Fahrverboten rechnen. Besonders hilfreich ist es, dass die Bevölkerung uns durch Hinweise auf Raser unterstützt. Wir werden nicht locker lassen und werden den Rasern das Gas wegnehmen!

Seit Mitte vergangener Woche hat der Verkehrsdienst der Stadt Köln die mobile Verkehrsüberwachung in den von der Raserszene häufig frequentierten Straßen intensiviert. Bei den Radarkontrollen wurden insgesamt 2.554 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Gegen 117 Fahrer und Fahrerinnen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, weil sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 Stundenkilometer überschritten hatten. Darüber hinaus müssen 26 Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrverbot und bis zu zwei Punkten im Flensburger Punkteregister rechnen.

Polizei und Ordnungsamt werden auch am nächsten Wochenende wieder Sonderschichten fahren und die Geschwindigkeiten überwachen. Dabei werden, wie schon in den vergangen Tagen, zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt. Die Kontrollen finden an ausgewählten Standorten auch bis in die frühen Morgenstunden statt.

Zur Ausweitung seiner Überwachung wird das Ordnungsamt in Kürze drei weitere Messeinrichtungen im Einsatz haben: Ab kommenden Freitag steht ein neues mobiles Messgerät in Form einer Tonne zur Verfügung, ab Anfang August ein zusätzliches Messfahrzeug sowie in einigen Wochen ein weiteres Fahrzeug.

Beim Ordnungsamt laufen derzeit 17 Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit illegalen Rennen. Die Beschuldigten in diesen Verfahren müssen mit einem Bußgeld von maximal 480 Euro und einem Fahrverbot rechnen. Darüber hinaus werden zwei Punkte im Verkehrszentralregister fällig. Nach Abschluss der Verfahren wird außerdem die allgemeine charakterliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen im Rahmen einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU, umgangssprachlich auch "Idiotentest") geprüft. In einem Fall wurde bereits die Entziehung einer Fahrerlaubnis veranlasst, weil sich der Beschuldigte noch in der Probezeit befand.

Raser und notorische Verkehrssünder müssen außerdem auch mit einer deutlich schnelleren Entziehung des Führerscheins rechnen. Bereits Mitte des vergangenen Jahres wurde das Flensburger Punkteregister reformiert und deutlich verschärft. Statt mit 18 Punkten wird der Führerschein seit dem 1. Mai 2014 bereits bei acht Punkten entzogen. Insbesondere Geschwindigkeitsverstöße, die je nach Höhe der Überschreibung mit einem oder zwei Punkten bewertet werden, können daher schnell zu einem Führerscheinentzug führen. 2013 mussten insgesamt 74 Kölnerinnen und Kölner ihren Führerschein wegen des Erreichens von 18 Punkten abgeben. Alleine im ersten Halbjahr 2015 waren bereits 106 Kölner Führerscheininhaber von einem Entzug ihrer Fahrerlaubnis betroffen, nachdem sie acht Punkte erreicht hatten. Eine Wiedererteilung des Führerscheins ist frühestens nach sechs Monaten und nur bei einem positiven MPU-Gutachten möglich.

Die Erkenntnisse aus den am Auenweg in Köln-Deutz in der vergangenen Woche vorgenommenen Maßnahmen sind durchweg positiv. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik hat dort Tempo 30 angeordnet und durch aufgestellte Verkehrsbaken das Benutzen der Straße als Rennstrecke unterbunden. Bis spätestens Mitte nächster Woche sollen die mobilen Baken durch am Boden installierte Schwellen ersetzt werden.

Die Abstimmungsrunde hat sich unter anderem mit der Situation an der Aachner Straße im Kreuzungsbereich Innere Kanalstraße befasst. Die bisherigen Messungen auf der Aachener Straße machen es notwendig, diesen Beriech nochmals intensiver zu kontrollieren. Aus diesem Grund werden auf der Aachener Straße im Bereich der Kreuzung Innere Kanalstraße in den nächsten beiden Wochen zu unterschiedlichen Zeiten mobile Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Nach Auswertung der Ergebnisse werden dann gegebenenfalls weitere Maßnahmen erforderlich.

Staatsanwaltschaft, Polizei und Stadt sind sich darüber einig, künftig die Verfahren zum Thema Raser zu priorisieren. Durch kurze Wege und Sonderzuständigkeiten bei der Fallbearbeitung sollen die Verfahrensabläufe optimiert werden.

Vertreter von Stadt und Polizei haben sich am Donnerstag, 23. Juli 2015, mit großen deutschen Autovermietern und Carsharing-Unternehmen, dem Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. sowie dem Verband Deutscher Autovermieter e.V. getroffen. In einem offenen und konstruktiven Austausch wurde festgestellt, dass es keine besondere, signifikante Häufung von Raserunfällen mit Fahrzeugen der anwesenden Unternehmen gibt. Die aktuellen Unfälle mit den Fahrzeugen der Unternehmen sind bedauerliche Einzelfälle.  Durch entsprechende vertragliche Vorgaben werden die Fahrzeugführer bereits heute von den Unternehmen zu einem angemessenen Verhalten bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr angehalten und bei vorsätzlicher Missachtung und massiven Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen von der Nutzung von Fahrzeugen der jeweiligen Unternehmen ausgeschlossen.

Vereinbart wurden - unter Einbeziehung anderer großer Städte - gemeinsame Initiativen an die Bundesregierung zur Regelung des Informationsaustauschs zwischen Behörden und Unternehmen sowie der Vorgabe von technischen Standards, wie beispielsweise zur automatischen Warnung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Unternehmen wollen hiermit ihr besonderes Interesse beim Vorgehen gegen Fahrzeugmissbrauch und Schäden an den Fahrzeugen zeigen.

Auch waren sich die Beteiligten darüber einig, dass sie Aufklärungskampagnen von Stadt und Polizei unterstützen werden. Die Gespräche mit den beiden Verbänden werden fortgesetzt. Stadtdirektor Kahlen:

Die Stadt Köln, aber auch die Polizei, haben weiterhin ein hohes Interesse an dem Beitrag der Autovermieter und Carsharing-Unternehmen zur Mobilität bei gleichzeitiger Reduzierung des Individualverkehrs.

Zwischen Polizei und Stadt wurde auch festgelegt, eine Öffentlichkeitskampagne zum Thema Raserei zu entwickeln. Mit einer Reihe von Bausteinen soll auf die Problematik durch Raserei und ihre vielfältigen negativen Auswirkungen hingewiesen werden. Die Gespräche und Abstimmungen dazu werden nun aufgenommen.

Die Gespräche zwischen Polizei, Stadt Köln und weiteren Beteiligten werden sukzessive fortgesetzt. Sobald sich neue Erkenntnisse ergeben, werden Stadt und Polizei die Öffentlichkeit informieren.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jürgen Müllenberg / http://www.stadt-koeln.de
Foto: Raser © PantherMedia/Jörg Schmalenberger

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