Verbleib der Wahlunterlagen aufgeklärt - Wahlumschläge wurden Verwaltungsgericht übergeben

stadt Koeln LogoNachdem bei der Verhandlung des Verwaltungsgerichts Köln zur Kommunalwahl vom 25. Mai 2014 von der Vorsitzenden Richterin das Fehlen des Umschlags Nr. 4 für die Ratswahl angemahnt worden war, hat Stadtdirektor Guido Kahlen die Wahlorganisation beauftragt, alle versiegelten und in Gitterboxen sowie Schütten gelagerten Umschläge aller 1.024 Stimmbezirke für die Wahl des Rates und der Bezirksvertretungen im Außenlager der Wahlorganisation in Heimersdorf zu überprüfen. 

Zum grundsätzlichen Wahlverfahren: Die Wahlunterlagen werden nach der Wahlauszählung in Umschläge gepackt und versiegelt. Die Wahlunterlagen für die Ratswahl erhalten einen grünen Aufkleber, die Wahlunterlagen für die Bezirksvertretungen einen roten.   Bei der Überprüfung haben die Mitarbeiter der Wahlorganisation den gesuchten Umschlag am heutigen Tag gefunden und folgendes festgestellt: 

Erstens: In der Schütte mit den Umschlägen für die Bezirksvertretungswahl im Briefwahlstimmbezirk 20874 hat die Wahlorganisation sowohl einen leeren, offenen und unversiegelten Umschlag für die Ratswahl (grüner Aufdruck) gefunden wie auch einen gefüllten, verschlossenen und versiegelten Umschlag Nr. 4 für die Bezirksvertretungswahl (roter Aufdruck). In dem Umschlag mit der Nr.4 werden nach besonderem Beschluss die zurückgewiesenen Wahlbriefe inklusive evt. enthaltenen Stimmzettelumschlägen und Wahlscheinen gesammelt. Selbstverständlich kann das Siegel dieses Umschlags durch die Wahlorganisation nicht gebrochen werden, um den Inhalt des Umschlags zu kontrollieren. Es liegt jedoch aufgrund der erheblichen Füllmenge des Umschlags die Vermutung nahe, dass sich in diesem rot markierten Umschlag die 23 zurückgewiesenen Wahlbriefe des Briefwahlstimmbezirks 20874 befinden. Diese Vermutung stützt sich auch auf folgende Erkenntnis: Die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl befinden sich in einem gemeinsamen Wahlbrief. So bestehen die Unterlagen für die Kommunalwahl aus einem Wahlbriefumschlag, der einen Wahlschein und einen Stimmzettelumschlag sowohl für die Ratswahl als auch für die Bezirkswahl enthält. Der Stimmzettelumschlag enthält die Stimmzettel für die Rats- und für die Bezirksvertretungswahl. Wird also ein Wahlbrief zurückgewiesen, bezieht sich diese Zurückweisung sowohl auf die Rats- als auch auf die Bezirksvertretungswahl. Den Koffern für die Wahlvorstände liegen dennoch vorsorglich zwei Umschläge Nr. 4 (einmal für die Wahl des Rates, einmal für die Wahl der Bezirksvertretung) bei, da sowohl bei der Rats- wie bei der Bezirksvertretungswahl Stimmzettel von Wahlvorständen so beurteilt werden könnten, dass über sie jeweils ein gesonderter Beschluss gefasst werden muss. Es ist daher mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich alle zurückgewiesenen Wahlbriefe im Briefwahlstimmbezirk 20874 in dem Umschlag Nr. 4 (roter Aufdruck) für die Wahl der Bezirksvertretung befinden. Für die Wahl des Rates wurde ausweislich der Niederschrift über keinen Stimmzettel ein gesonderter Beschluss gefasst, der es erfordert hätte, diese Stimmzettel in den Umschlag Nr. 4 (Grüner Aufdruck) zu legen und den Umschlag zu versiegeln. 

Zweitens: Es wurde kein Umschlag Nr.1 (angenommene Wahlscheine) für die Wahl der Bezirksvertretung im Briefwahlbezirk 20874 gefunden. Wie schon geschildert, wird bei der Briefwahl für die Rats- und die Bezirksvertretungswahl ein gemeinsamer Wahlschein verwendet. Diese Wahlscheine im Briefwahlstimmbezirk 20874 befinden sich insgesamt in zwei Umschlägen Nr. 1 für die Ratswahl (grüner Aufdruck). Konsequenter Weise haben sich bei der Recherche für die Wahl der Bezirksvertretung im Briefwahlstimmbezirk 20874 keine Umschläge der Nr. 1 (roter Aufdruck) finden lassen. 

Drittens: Es wurde bei der Untersuchung ein dritter Umschlag Nr. 2 für die Ratswahl im Briefwahlstimmbezirk 20874 (grüne Markierung) bei den Unterlagen für die Wahl der Bezirksvertretung vorgefunden. Auch für die Wahl der Bezirksvertretung gibt es insgesamt drei Umschläge Nr. 2 (rote Markierung). Nach Feststellung der Stadt müssen sämtliche Umschläge für die in den Einsprüchen genannten Stimmbezirke in jeder Sitzung des Wahlprüfungsausschusses, also am 22.08.2014, am 01.09.2014 und am 19.09.2014 zur Ansicht durch die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses vorgelegen haben. Im Verlauf haben sich dabei die Zahl der nachzählungsrelevanten Stimmbezirke und damit auch die Anzahl der ausgelegten Umschläge reduziert. Weiterhin lagen die Umschläge für die Ratswahl des Briefwahlstimmbezirks 20874 für die Sondersitzung des Rates am 22.10.2014 für den Fall vor, dass der Rat eine Neuauszählung dieses Stimmbezirks beschließen sollte. Die Umschläge sind somit mehrfach in Schütten in verschiedene Räumlichkeiten (Sitzungssaal des Wahlprüfungsausschusses und ins Rathaus) transportiert worden. Bei dem Rücktransport der Umschläge für die Bezirksvertretungswahl ins Außenlager der Wahlorganisation in Heimersdorf wurde versehentlich der dritte Umschlag Nr. 2 für die Ratswahl (grün) den Umschlägen der Bezirksvertretungswahl (rot) in der entsprechenden Schütte zugeordnet. 

Die aufgefundenen Umschläge (grün Nr.2, grün Nr.4) sowie die Umschläge für die Wahl der Bezirksvertretung wurden heute Nachmittag dem Verwaltungsgericht Köln zu weiteren Bewertung übergeben. Das Verwaltungsgericht wird nun über das weitere Vorgehen entscheiden.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Gregor Timmer / http://www.stadt-koeln.de/ - Donnerstag, 2. April 2015  

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