Aufruf des Diözesanrates an die politisch Verantwortlichen in NRW: Schutzschirm auch für die Bildungshäuser und Akademien

rat diözesanKöln, 15.06.2020. Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln ist Träger der Thomas-Morus-Akademie Bensberg (TMA). Die TMA ist eine nach dem WbG* NRW anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtung, die mit Ferienakademien (Studienreisen) und Erkundungen auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) unterhält. Die TMA ist – wie so viele Bildungseinrichtungen - aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in Existenznot geraten.

Der Diözesanrat begrüßt die Entscheidung des Landtages NRW, dass die Volkshochschulen und andere nach dem WbG anerkannte Einrichtungen die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz auch dann erhalten sollen, wenn sie die erforderlichen Unterrichtsstunden oder Teilnehmertage infolge der pandemiebedingten Schließungen im Jahr 2020 nicht erbringen können. Die damit verbundene Möglichkeit Mittel abzurufen reicht alleine allerdings nicht aus, da sie kein Ersatz für die ausgefallenen Teilnahmegebühren darstellt. Die TMA finanziert sich zu 70% aus Teilnahmegebühren, deshalb ist der Ausfall der Veranstaltungen und Ferienakademien über einen so langen Zeitraum besonders dramatisch. Aufgrund der Mindestabstandsregelungen sinkt zudem auch noch die Anzahl der Teilnehmer*innen an den wieder stattfindenden Veranstaltungen um 50-75%, was zu weiteren Verlusten führt.

Die Zeit drängt!

Schnellstmöglich muss das Land den Trägern der gemeinwohlorientierten Erwachsenenbildung nun unbürokratisch helfen, damit die Seminare, Kurse und Veranstaltungen der kulturellen, ökologischen, politischen, personenbezogenen und theologischen Bildung auch in Zukunft stattfinden können und es nicht zu Insolvenz von Bildungseinrichtungen kommt. Am besten durch nichtrückzahlbare Zuschüsse.

Darüber hinaus muss aber auch die Möglichkeit einer Kreditaufnahme zu guten Konditionen geschaffen werden. Während schon diverse Schutzschirme für klassische Wirtschaftszweige verabschiedet wurden, erhalten gemeinwohlorientierte Bildungseinrichtungen bzw. gemeinnützige Vereine immer noch keinen vergünstigten Kredit über die KfW- oder die NRW-Bank. Dabei sind sie doch diejenigen, die aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit kaum Rücklagen bilden können und dürfen.

Aus diesem Grund fordert der Diözesanrat die politisch Verantwortlichen in NRW auf:

  • Durch nichtrückzahlbare und unbürokratische Zuschüsse die finanziellen Verluste der Bildungsträger – zumindest in großen Teilen – auszugleichen.
  • Allen gemeinwohlorientierten Bildungsträgern über das geplante „InfrastrukturCorona“-Programm eine Kreditaufnahme über die NRW-Bank mit einem niedrigen Zinssatz und mind. 2jähriger Tilgungsfreistellung zu ermöglichen.
  • Eine 100 % Haftung des Landes bei der Kreditvergabe über die NRW-Bank zu prüfen, damit die Banken zeitnah den gemeinnützigen Einrichtungen Kreditzusagen geben.
  • Hierbei ist die geplante Verabschiedung des Nachtragshaushaltes Ende Juni der späteste Zeitpunkt.
  • Weitere Hilfen für freiberuflichen Honorarmitarbeiter*innen aufzulegen, da durch den Ausfall sowie das nur langsame Wiederanlaufen von Bildungsveranstaltungen die bisherigen Hilfen nicht ausreichen.

Weitere Informationen zur Thomas-Morus-Akademie auf www.tma-bensberg.de.

*WbG NRW: Weiterbildungsgesetz

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