DPolG zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Gebührenerhebung für Polizeieinsatzkosten rechtmäßig

dpolg sternDer Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, ist „sehr zufrieden“ damit, dass Fußball-Vereine an den Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisiko-Spielen beteiligt werden können. Die DPolG sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Beim Fußball laufen 20-jährige Millionäre in kurzen Hosen über den Rasen und für die Einsatzkräfte ist kein Geld da. Das kann nicht sein.“

Wenn ein Bürger den Staat in Anspruch nehme und etwa einen Reisepass beantrage, müsse er auch eine Gebühr dafür zahlen. „Beim Fußball muss es entsprechend Gebührenbescheide für die Fußballverbände geben. Das ist nur fair.“

Der Schutz der Fußballstadien kostet nach Berechnungen der DPolG pro Saison rund 100 Millionen Euro Steuergeld. Auch andere Großveranstalter sollten Gebühren zahlen. Nach Ansicht der DPolG sollten Bundesländer auch bei anderen kommerziellen Großveranstaltungen wie etwa Rockkonzerten oder  großen Sportveranstaltungen die Veranstalter an den Kosten beteiligen können. „Überall da, wo viel Geld verdient wird, sollten die Ausrichter entsprechende Gebühren entrichten“, sagte Wendt.

Die Anzahl der verletzten Personen im Zusammenhang mit Gewalt bei Fußballspielen lag in der vergangenen Saison 2017/18 laut der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) mit 1.213 ähnlich hoch wie im Vorjahr (1.226). Auch die Arbeitsbelastung der Polizei durch Fußballeinsätze ist weiterhin hoch: Zwar ging die eingesetzte Arbeitszeit leicht zurück (minus sechs Prozent), aber immer noch leisteten Polizistinnen und Polizisten mehr als 2,1 Millionen Stunden bei Fußballeinsätzen. Rechnerisch sind das mehr als 1.600 Kolleginnen und Kollegen, die das ganze Jahr ausschließlich bei Fußballspielen im Einsatz sind.

Interview in der Neuen Osnabrücker Zeitung

Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht

Quelle: https://www.dpolg.de

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