Neues Denkmalschutzgesetz - Stadt schlägt Verzicht auf Vorkaufsrecht vor
Die Stadtverwaltung schlägt den politischen Gremien vor, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem neuen nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz bis auf Weiteres zu verzichten. Nach Inkrafttreten zum 1. Juni 2022 hatte der Rat im August über einen befristeten Verzicht bis zum 31. Dezember 2022 entschieden. Dies stellte zunächst sicher, dass erhebliche zeitliche Verzögerungen und damit eventuell verbundene finanzielle Nachteile für Akteur*innen auf dem Kölner Immobilienmarkt