Bezirksregierung schließt sich Rechtsauffassung der Stadt Köln an - Fehlende Ortsangabe „keine Nachteile für die Stimmabgabe"

stadt Koeln LogoDie Bezirksregierung Köln hat sich der Rechtsauffassung der Stadt Köln angeschlossen und bestätigt, dass die fehlende Ortsangabe bei der "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" "keine Auswirkungen auf die gültige Stimmabgabe hat". Damit kann das Wahlverfahren für die Wahl zur Kölner Oberbürgermeisterin oder dem Kölner Oberbürgermeister ohne jegliche Änderung weitergeführt werden. Am Sonntag, 18. Oktober 2015, sind über 810.000 Kölnerinnen und Kölner zur Wahl aufgerufen. Die Direktwahl in allen Bezirksämtern läuft bereits seit rund einer Woche, Briefwahlanträge werden in der Wahlzentrale in Kalk fortlaufend bearbeitet.

Wahlleiterin Stadtkämmerin Gabriele C. Klug hatte gestern die Bezirksregierung Köln zur endgültigen Abklärung der Frage eingeschaltet, ob das Fehlen der ursprünglich im Musterformular der Kommunalwahlordnung enthaltenen Aufforderung zur Angabe des Ortes bei der Unterschrift auf dem Wahlschein rechtliche Konsequenzen haben könnte. Die Darlegung der Rechtsposition der Stadt Köln wurde heute Vormittag darüber hinaus unterstützt von einer rechtlichen Bewertung einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag der Wahlleiterin diese Frage separat untersucht hat.
Die Prüfung der Bezirksregierung hat nunmehr ebenfalls ergeben, "dass aus der fehlenden Ortsangabe keine Nachteile für die Stimmabgabe resultieren" und damit keine "rechtlichen Konsequenzen für die Stimmabgabe und Fortsetzung der Wahl haben".

Der Prüfung lag ein fehlerhaftes Formular für den Wahlschein für die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" zugrunde, das keine Ortsangabe vorsah.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Inge Schürmann / http://www.stadt-koeln.de

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