Stadt Köln - Ankauf des Kalkbergs vollzogen - Veruntreuung von öffentlichen Mitteln?

800px-Probeanflug Rettungshubschrauber auf den Kalkberg-5830Nach einem Ratsbeschluss von 2005 wurde das Gelände Kalkberg als stadtnaher Alternativstandort für einen Rettungshubschrauber-Landeplatz, neben dem Flughafen Köln/Bonn, vorgesehen. Eine Klage einer Anwohnerin gegen das Bauvorhaben wurden 2011 vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt. Der Weg für einen neuen Hubschrauberlandeplatz war somit frei. Am 20.Dezember 2011 hat der Rat der Stadt Köln mehrheitlich beschlossen, auf dem Kalkberg das neue gemeinsame Luftrettungszentrum für den Rettungshubschrauber "Christoph III" und den Intensivtransporthubschrauber "Christoph Rheinland" bis Ende 2014 zu errichten. Im Herbst 2012 wurde illegal entsorgtes Schmieröl auf dem Kalkberg entdeckt! Die Erhebung entstand durch Aufschüttung von Abfällen der nahegelegenen ehemaligen Chemischen Fabrik Kalk (CFK) in einer Hochdeponie. Die Auffüllung mit Produktionsrückständen wurde 1973 eingestellt.

Vor einigen Wochen musste man feststellen, dass die Stadt Köln den Ankauf des Kalkbergs mittlerweile vollzogen hatte. Fassungslosigkeit bei den Bürgern, weil die Stadt mit dem Vorantreiben ihrer unglückseligen Pläne zum Bau einer Hubschrauberstation ausgerechnet an diesem Standort 25.000 Bürger unnötigerweise mit zusätzlichem Lärm überzieht (weitaus weniger lärmbelastende und dabei ebenso günstig und sogar günstiger gelegene Standorte hatten sich angeboten) und die Stadt auch ein nicht kalkulierbares Kostenrisiko bei der Übernahme und dem Bau auf dieser industriellen Altlast eingeht. Fassungslos auch darüber, dass die Stadt offenbar bemüht ist, Fakten zu schaffen, obwohl sie der Bezirksregierung noch Anworten schuldig ist sowie über die kriminelle Energie, mit der die Stadt ihre Pläne verfolgt und sich dabei über geltendes Recht hinweg setzt. Hier stellt sich eine Veruntreuung öffentlicher Mittel dar, da der Ankauf eines Teilgrundstücks des Kalkbergs um das elffache, des von der Stadt selber ermittelten Wertes übersteigt. Der Stadt Köln entsteht dadurch ein Schaden von 408.790,00 Euro und die Voreigentümerin GSE mit ihren Anteilseignern Goettsch, Stadtsparkasse und Engel bekommt diesen Betrag geschenkt!

Zur Begründung dieses völlig überzogenen Kaufpreises heißt es dazu in der Beschlussvorlage des Rates aus nicht öffentlicher Sitzung vom Juni 2012:

"Der Wert der Fläche im altlastenfreien Zustand wurde mit 10,00 Euro/qm ermittelt. Da sich dieser Verkehrswert auf ein altlastenfreies Grundstück bezieht, können anfallende Sanierungskosten auf den Kaufpreis angerechnet werden. Die GSE hat einen Sanierungsaufwand in Höhe von 180,53 Euro/m2 geltend gemacht. Letztendlich konnte jedoch Einigung erzielt werden, dass die Stadt diesbezüglich entstandene Aufwendungen in Höhe von 100,00 Euro/qm ansetzt, deren Höhe vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt als plausibel erklärt wurden."

Die GSE war als Eigentümerin Zustandsstörerin und somit für die Sanierung des Kalkbergs und deren Kosten nach dem Gesetz verantwortlich. Auf dieser Grundlage und nach Abschluss eines Sanierungsvertrags mit der Stadt Köln im Jahre 1999, hat sie den Kalkberg zwischen 1999 und 2004 saniert. Mit der Übernahme auch nur eines Teils dieser Sanierungskosten übernimmt die Stadt freiwillig eine Kostenlast, für die es überhaupt keine Rechtsgrundlage und keinen Anlass gibt.

Ein Kalker Bürger hatte deshalb im Dezember 2012 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln gestellt. In dieser Anzeige wurde die Beschlussvorlage des Rates aus nicht öffentlicher Sitzung vom Juni 2012 mit Angabe der Vorlagennummer sowie ein Zeitungsartikel über einen Brief der Bürgerinitiative an die Bezirksregierung zitiert. Nachdem der Vorgang zunächst wochenlang noch nicht mal ein Aktenzeichen erhalten hatte, erhielt der Erstatter der Anzeige nach mehrmaligem Nachhaken schließlich folgende Antwort: ".....es wird mitgeteilt, dass es bislang an einem begründeten Anfangsverdacht, der die Aufnahme von Ermittlungen rechtfertigen würde, fehlt. Allein die Behauptungen der Bürgerinitiative, die zudem noch vom Regierungspräsidium überprüft werden müssen, rechtfertigen nicht die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche der Stadt Köln".

Diese Antwort der Staatsanwaltschaft ist falsch, denn der Verdacht der Veruntreuung beruht nicht auf Behauptungen, sondern auf einem offiziellen Dokument der Stadt Köln. Der Anzeigensteller hat deshalb heute eine Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Köln bei der Generalstaatsanwaltschaft erhoben.

Angesichts der rechtlich hoch problematischen Geschäfte, die von der Stadt Köln immer wieder abgeschlossen wurden und werden, halten wir diese Vorgänge, unabhängig vom Pro und Kontra einer Hubschrauberstation auf dem Kalkberg, für alarmierend und von hohem öffentlichen Interesse.

Bürgerinitiative Kalkberg auf Facebook: https://de-de.facebook.com/Kalkberg

Quelle Foto: http://de.wikipedia.org/wiki/Kalkberg__(K%C3%B6ln) , Ein testweise auf dem Kalkberg gelandeter Rettungshubschrauber am 25. November 2010.

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