Baumfällungen gegen Bürgerproteste

baumreiheKölner Süden. Die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn sollte eigentlich bis Ende 2019 fertig sein: "Die Fördergelder von Bund und Land seien sonst – wegen des bis 31.12.2019 befristeten Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) – in Gefahr", betonte die Stadt Köln mehrfach. Es geht immerhin um fast 42 % der 1,9 Mrd. € Baukosten (ohne Schäden) und Zinsen zur Finanzierung der unerwarteten Kostensteigerungen.

Die Bürgerinnen und Bürger entlang der Bonner Straße forderten 2016, die Straßenbauplanung zugunsten einer besseren Lebens- und Aufenthaltsqualität noch einmal anzupassen und den Großteil der 300 von der Fällung bedrohten Bäume zu erhalten. Ein durchgängiger Bahnbetrieb bis zum Hauptbahnhof sei vor 2027 ohnehin nicht mehr möglich, da das eingestürzte Historische Archiv am Waidmarkt (1,3 Mrd. € Schaden und Untersuchungskosten für die Stadt) den Tunnel blockiere. Der Wunsch, die Baumaßnahmen aufzuschieben (Moratorium), wurde jedoch versagt.

"Bund und Länder haben im Oktober 2016 die Grundzüge zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 beschlossen. Damit wurde das GVFG-Bundesprogramm über das Jahr 2019 hinaus unbefristet fortgesetzt." (Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V.).

Mit Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (GG) vom 19.07.2017 wurde der Artikel 125c GG bereits vor den Baumfällungen geändert und auch das GVFG entfristet ("... die Regelungen gelten bis zu ihrer Aufhebung fort").

Trotzdem (oder gar deswegen?) wurden die 300 Straßenbäume an der Bonner Straße im Herbst 2017 gefällt. Fast alle Baumstümpfe stehen bis heute. Viele sind im Frühjahr 2018 wieder ausgeschlagen und mussten mehrfach zurückgeschnitten werden, weil die Radwege immer wieder zuwuchsen.

Die Bürgerinnen und Bürger fragen:

Warum wurden die 300 Bäume im Herbst 2017 gefällt, obwohl es keinen Zeitdruck mehr gab?

Bis wann dauern die ursprünglich zweijährigen Bauarbeiten auf der Bonner Straße noch an? Zunehmend beunruhigt fra¬gen sich das auch die Geschäftsleute an der Dauerbau¬stelle.

Übrigens: In Artikel 125c Abs. 2 S. 3 GG wurde eine Erhöhung der jährlichen Fördermittel für den öffentlichen Personennahverkehr nach dem GVFG ausgeschlossen: "Eine Änderung des GVFG durch Bundesgesetz ist (erst) ab dem 01.01.2025 zulässig."

"Da die Mittelhöhe im GVFG selbst festgelegt ist, verbleibt auch die Mittelhöhe bis Ende 2024 auf dem heutigen Niveau von jährlich 333 Mio. €. Hinzu kommt, dass das Bundesprogramm bereits heute für 20 Jahre überzeichnet ist und mehrere Großprojekte enthält, welche die Mittel über viele Jahre binden. Die „Versteinerung“ blockiert darüber hinaus auch inhaltliche Änderungen am GVFG, wie die Öffnung für Sanierung, Förderfähigkeit von straßengebundenem Bahnkörper oder eine Öffnung für Sanierung." (Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V.).

Bildtext: Baumstümpfe an der Bonner Straße und Neuaustrieb (u.). Im Herbst 2017 gefällte Bäume: 233 an der Bonner Straße, 70 plus Gehölz (kleine Bäume) sowie 34 (im Jahr 2011) im Heidekaul-Wäldchen. Foto: A. Wulf.

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