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Stadt Köln untersagt Betrieb einer Gaststätte im Stadtbezirk Mülheim

stadt Koeln LogoWeder Gewerbeanmeldung noch Konzession konnten nachgewiesen werden

Die Gewerbeabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Köln hat am Mittwochmittag, 29. Juli 2020, eine Gaststätte im Stadtbezirk Mülheim nachkontrolliert. Dabei wurde sie von Kräften des Ordnungsdienstes und im Rahmen der Amtshilfe von Kräften der Kölner Polizei unterstützt. Die die Gaststätte betreibende Person konnte keine Gewerbeanmeldung und keine gaststättenrechtliche Konzession vorlegen beziehungsweise nachweisen. Die Gewerbeabteilung hat daraufhin den Betrieb der Gaststätte untersagt.

Der Ordnungsdienst der Stadt Köln hat das Objekt danach versiegelt. Die Personalien der betreibenden Person wurden festgestellt, ebenso von Gästen und Mitarbeitenden, die gegen die Regeln der Coronaschutzverordnung des Landes NRW verstießen. Die Gewerbeabteilung leitet nun ein Bußgeldverfahren ein. Der Ordnungsdienst der Stadt Köln hatte bereits am Dienstag, 28. Juli 2020, mit Amtshilfe der Kölner Polizei die Gaststätte im Stadtbezirk Mülheim kontrolliert. Dies geschah im Auftrag des Sachgebiets „Gaststättenrechtliche Angelegenheiten“ der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes.

Zum Zeitpunkt der Kontrolle fand eine Veranstaltung mit rund 30 Personen statt. Der Verantwortliche konnte den Mitarbeitenden keine Gästeliste gemäß den Vorgaben der Coronaschutzverordnung NRW vorlegen. Hygiene- und Infektionsschutzregeln – etwa das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung, zur Verfügung zu stellendes Desinfektionsmittel oder Mindestabstände – wurden nicht eingehalten.

Der Außendienst teilte dem Verantwortlichen mit, dass der Konsum alkoholischer Getränke in der Außengastronomie nicht gestattet sei. Ferner wurde untersagt, Alkohol entgeltlich anzubieten. Hintergrund: Der Verantwortliche vor Ort konnte zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Gewerbeanmeldung und keine gaststättenrechtliche Konzession vorlegen. Es handelte sich dabei um eine private Veranstaltung, der reguläre Beginn des Gaststättenbetriebes war für den heutigen Mittwoch, 29. Juli 2020, angekündigt worden.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Robert Baumanns