Krisenstab beschließt stadtweite Ausgangsbeschränkung

stadt Koeln LogoRegelung tritt am Samstag, 17. April 2021, in Kraft

Aufgrund der aktuellen Lage auf den Intensivstationen der Krankenhäuser in Köln und der weiter steigenden Infektionszahlen hat der Krisenstab der Stadt Köln am heutigen Freitag, 16. April 2021, eine Ausgangsbeschränkung beschlossen. Bürger*innen dürfen ihre Wohnung oder sonstige Unterkunft in der Zeit zwischen 21 bis 5 Uhr des Folgetags nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Die Regelung tritt in der Nacht zum 17. April 2021 um 0 Uhr in Kraft.

Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Köln sieht folgende zusätzliche Maßnahmen vor:

Nr. 1a Ausgangsbeschränkung 

In der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine Ausgangsbeschränkung. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum ist in dieser Zeit bei Vorliegen folgender triftiger Gründe gestattet:

  1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  2. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, jeweils die Anreise und Abreise auf direktem Weg zu diesen Tätigkeiten eingeschlossen,
  3. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinär-medizinischer Leistungen,
  4. Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorgerechts und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
  5. Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
  6. unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden,
  7. sonstige vergleichbar gewichtige und unabweisbare Gründe.    

Der Ordnungsdienst der Stadt Köln und die Polizei Köln kontrollieren gemeinsam die Einhaltung der Maßnahmen. Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung werden mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet.  

Nr. 6 Regelung für der Allgemeinheit zugängliche Grünanlagen

In allen der Allgemeinheit zugänglichen öffentlichen Grünanlagen ist es verboten, alkoholische Getränke zu konsumieren, Shisha zu rauchen oder zu grillen. Öffentliche Grünflächen sind ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse alle gärtnerisch gestalteten Anlagen sowie darin enthaltene Wiesen, waldähnliche Flächen und sonstige Freiflächen, die der aktiven oder stillen Erholung dienen  

Nr.10 Wochenmärkte

Auf den Wochenmärkten dürfen nur zum Verzehr geeignete Waren und Schnittblumen verkauft werden.  

Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 16.04.2021

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Katja Reuter

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Nachrichten und Doku

Eis essen und Müll sparen -


ReCiclo MehrwegbecherBergheim, 10. April 2024. Laut einer Untersuchung im Auftrag des WWF wurden im Jahr 2023 etwa 14,6 Milliarden Einwegverpackungen in Deutschland vertrieben. Der Mehrweganteil betrug nur 1,6 Prozent. Wie es anders geht, zeigt der Spezialist für Eisb...


weiterlesen...

Das Kölner Fahrradquiz geht in die 19.


stadt Koeln LogoAb Montag, 15. April 2024, lädt die Stadt wieder alle Kölnerinnen und Kölner ein, ihr Wissen auf dem Gebiet der aktuellen Radverkehrsregeln zu testen. Ziel ist es, die Kenntnisse der Verkehrsregeln zu verbessern. Auch das Verständnis zwischen den ...


weiterlesen...

Einstieg in die Mediengestaltungs- oder


logo georg Simon Ohm SchuleIn einigen vollzeitschulischen Bildungsgängen des Georg-Simon-Ohm-Berufskollegs gibt es noch freie Plätze in den Bereichen Mediengestaltung und IT.

Medien- und Informationstechnik sind Schlüsseltechnologien der Zukunft. Die Qualifikationen, die ...


weiterlesen...

„Dreams of Being Real“: Große


Plakatmotiv Dreams Of being Real c Leonie PuschmannKlimawandel, Krieg, Pandemie – die Krise als neuer Normalzustand? In der Ausstellung „Dreams of Being Real“ befragen Studierende der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft Alfter das so genannte Phänomen der „Post-Crisis“ mit den Mitteln der...


weiterlesen...

Impulse für Kölner Veedels-Kneipe:


240409 Klettenberger Hof Biergarten I Foto P. Eismar honorarfreiKöln, 9. April 2024 – Der Klettenberger Hof hat sich über die Jahre als Wohnzimmer für das Veedel etabliert. Hier treffen sich die Sülzer, um zu klönen, die Spiele des 1. FC Köln mit Südkurvenfeeling zu verfolgen oder einfach nur die Geselligkeit ...


weiterlesen...

DIANE WEIGMANN - „Das ist der Deal –


Das ist der Deal CoverBild uai 720x720Es sind besondere Zeiten, in denen Musiker:innen wie Diane Weigmann spüren, dass es auch in der Musik mehr geben muss, als nur die gefälligen Themen. Weil man aus einer emotionalen Notwendigkeit heraus schreibt, weil man die Augen nicht mehr vor d...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.